Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

 

Jedem Pflegebedürftigen steht unabhängig von seinem Pflegegrad ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat zu. Damit sollen einerseits Leistungen finanziert werden, die insbesondere bei Angehörigen zur Entlastung der pflegerischen Aufgaben beitragen, beispielsweise die einer Haushaltshilfe.

24h-Hilfen.de ist nach Landesrecht zugelassen und kann die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der Entlastungsbetrag ist also eine Sachleistung der Pflegekasse. Entlastungsleistungen verfallen nicht am Monatsende, ungenutzte Beträge können bis ins folgende Kalenderhalbjahr angespart werden.

Wie beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.