Historie
24h-Hilfen.de ist hervorgegangen aus der Firma AfM-Personal,
einer in Münster ansässigen inhabergeführten Agentur für Managementberatung
und Private Arbeits- und Personalvermittlung.
Spezialisiert auf den Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, führt AfM-Personal Menschen mit dem Wunsch nach einer beruflichen Veränderung mit personalsuchenden Arbeitgebern zusammen. Bundesweit arbeitet das Unternehmen mit Trägern von Senioreneinrichtungen, Ambulanten Pflegediensten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen für physisch und psychisch behinderte Menschen zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit heraus entwickelte sich 2013 das Unternehmenskonzept von 24h-Hilfen.de, stand doch für viele in diesen Einrichtungen lebende bzw. von diesen Diensten betreute Menschen der Wunsch im Vordergrund, eines Tages wieder in den eigenen vier Wänden leben zu können. Die diesem Wunsch entgegenstehende Tatsache, dass der Gesundheitszustand der betreffenden Personen ein Alleinleben in der Regel nicht zulässt, führte zur Entwicklung des Konzeptes einer 24h-Hilfe. Diese lebt – ähnlich einem nahen Angehörigen – in einem gemeinsamen Haushalt mit der zu betreuenden Person und kümmert sich um die Pflege und sämtliche Alltagsangelegenheiten.
Erfahrungsgemäß lassen sich fast alle Krankheitsbilder gut und ausreichend durch eine Betreuungskraft zuhause unterstützend begleiten. 24h-Hilfen.de bietet seinen Kunden als einziger und alleiniger Ansprechpartner eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Beratung während der gesamten Vertragslaufzeit. Nach welchen Gütekriterien 24h-Hilfen.de arbeitet, erfahren Sie hier.
Unsere Gütekriterien
Individuelle Fall-zu-Fall-Prüfung:
- Art und Umfang der erforderlichen Pflegeleistungen
- Räumliche Situation
Gemeinsames soziales Miteinander:
- Wünsche und Bedürfnisse der zu pflegenden Person
- Respektvoller Umgang zwischen der zu pflegenden
Person, deren Angehörigen und der Pflegekraft
Legalität und soziale Absicherung:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem deutschen Arbeitsvertrag
- Erfüllung sämtlicher erforderlicher Standards)