Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Selbstverständlich kann die Versorgung bzw. Betreuung auf
Wunsch auch als kurzfristiger Einsatz geplant werden, zum Beispiel, wenn die bisherige Helferin aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen für eine bestimmte Zeit ausfällt.

Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt jedoch nur, wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, beziehungsweise mit ihr zusammenlebt.

Der Betrag für die Verhinderungspflege kann aufgestockt werden, wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht  ausgeschöpft wird. Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen.